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Laufende Lohnabrechnung
preiswert, schnell und zuverlässig

Tobias Fabig
selbstständiger Lohnbuchhalter

Nach meiner abgeschlossenen Ausbildung 2009 zum Fachangestellten für Bürokommunikation am Bundesarbeitsgericht in Erfurt war ich bei diversen Personaldienstleistern für das Personalmanagement und die vorbereitende Lohn- und Gehaltsabrechnung verantwortlich. Seit 2014 arbeite ich ausschließlich im Bereich der Lohn- und Gehaltsabrechnung. Dabei habe ich im Auftrag der DATEV in Nürnberg eigenständig Lohn/Baulohn eingerichtet und abgerechnet sowie Steuerkanzleien und Mandanten bei allen Lohnanfragen zur Seite gestanden.

 

„Ich habe nach einem unabhängigen Lohnbuchhalter gesucht und bin dabei auf Tobias gestoßen. Neben der transparenten Kommunikation und dem fairen Preis schätze ich vor allem, dass er unsere Zusammenarbeit individuell auf meine Bedürfnisse angepasst hat und ich immer mit meinen Fragen zu ihm kommen kann.“

Tanja Aigner, Inh. sigsdaz Mediadesign, Eichendorf
 

"Eine Zusammenarbeit wie Sie uns gefällt. Kurze Kommunikationswege, schnelle Bearbeitung, hohe Kompetenz bei Problemlösungen.“

Thomas Schindler, Inh. Café Füchsen, Erfurt
 

"Das Unternehmen hat nach einem Lohnbuchhalter im Baulohn gesucht. Wir schätzen an der guten Zusammenarbeit mit Herrn Fabig und seinem Büro die Qualität der Arbeit, der gemeinsamen Kommunikation, der Hilfestellung bei den sich ständig verändernden Herausforderungen im Lohn. Anfragen werden schnell und präzise bearbeitet. Sein Fachliches Know-how, Berufserfahrung und die Leidenschaft spiegeln sich in der Zusammenarbeit in höchster Qualität wieder."

Stefanie Fiedler, Assistenz Geschäftsführung und Personalmitarbeiterin für das Unternehmen KoWo Bau & Service GmbH, Erfurt
 

Rechtsgrundlage

Seit 1981 verankert, bietet das Steuerberatungsgesetz Fachkräften aus dem Rechnungswesen die Möglichkeit, als „Selbstständiger Buchhalter“ tätig zu sein. Die Vorgaben dazu sind in § 6 Nr. 3 und 4 Steuerberatungsgesetz geregelt. Der selbstständige Buchhalter erledigt die lfd. Buchführung von Handel, Handwerk und freien Berufen.

Zu den Aufgaben gehören:

  • Finanzbuchhaltung: Ordnen, Sortieren, Digitalisieren, Kontieren, Erfassen der lfd. Geschäftsvorfälle eines Unternehmens einschließlich umsatzsteuerrechtlicher Entscheidungen
  • Betriebswirtschaftliche Auswertungen, betriebswirtschaftliches Controlling, individualisierte Auswertungen, Unternehmensberatung, Büro- und Verwaltungsarbeiten
  • Lfd. Lohn- und Gehaltsabrechnung, Erfassung, Erstellung der Abrechnungen in Papierform oder digital, digitale Personalakte, alle Meldungen von der Lohnsteuer bis zur Sozialversicherung
  • Digitalisierung des Belegguts, digitaler Datenaustausch Buchführungsbüro – Mandant, Zurverfügungstellung von Programmen für das digitale Archiv

Rechts- und Steuerberatung sowie alle der Steuerberatung vorbehaltene Aufgaben sind nicht im Leistungsangebot des selbstständigen Buchhalters enthalten.

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